Autor: Hendrik Huthoff
Im November 2024 hat die Arbeitsgruppe „Mentale Gesundheit in der Promotionsphase“ von UniWiND, deren Vorsitz ich zusammen mit Dr. Nicole Sachmerda-Schulz innehatte, ihren Bericht „Mentale Gesundheit in der Promotionsphase: Unterstützungsangebote von Graduierteneinrichtungen“ veröffentlicht. Über einen Zeitraum von fast drei Jahren hat unser Team aus Mitarbeiter*innen von Graduierteneinrichtungen in ganz Deutschland die verfügbare Literatur zur psychischen Gesundheit von Promovierenden recherchiert und über einer Umfrage die bestehenden und gewünschten Unterstützungsangeboten untersucht. Daraus geht eindeutig hervor, dass die psychische Belastung von Promovierenden ein weit verbreitetes und häufiges Problem ist und dass ein erheblicher Bedarf an wirksamen Unterstützungsmaßnahmen besteht. Unser Bericht empfiehlt eine aktive Entstigmatisierung der psychischen Belastung, die Etablierung niedrigschwelliger Unterstützungs- und Beratungsstrukturen, die Ermöglichung von Peer Support, das Angebot von Trainings zur Erhaltung des Wohlbefindens und die Unterstützung bei der Betreuung von Promovierenden. Letzteres ist eine Reaktion auf die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus dem Fragebogen: Der am häufigsten genannte Grund, der sich auf das Wohlbefinden von Promovierenden auswirkt, sind Probleme mit der Betreuung.
Während Entstigmatisierung, Schulungen und Unterstützungsmechanismen für den Aufbau und die Aufrechterhaltung einer gesunden akademischen Arbeitskultur von wesentlicher Bedeutung sind, müssen auch die eigentlichen Ursachen, wie problematische Betreuung, angegangen werden. Es ist unwahrscheinlich, dass dies ein spezifisch deutsches Problem ist, da akademische Vorgesetzte überall auf der Welt dazu neigen, sich in Positionen zu befinden, in denen sie für Nachwuchskräfte auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Leistungen verantwortlich sind und wenig oder gar keine formale Ausbildung in Führungs- und Aufsichtsfähigkeiten erhalten haben. Aktuell ändert sich dies jedoch, und Kurse, die sich mit dem Betreuungsverhältnis befassen, sind für Hochschulmitarbeiter*innen zunehmend üblich. Das Betreuungsverhältnis während der Promotion in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum weist eine Besonderheit auf, die Probleme zwischen Betreuer und Promovierende weiter verschärfen kann: Der/die Betreuer*in ist in der Regel auch Prüfer*in der Dissertation.
Da ich selbst meinen Doktortitel in den Niederlanden erworben habe und im Vereinigten Königreich als Promotionsbetreuer tätig war, war ich ziemlich überrascht diese Bedingungen in Deutschland vorzufinden. In den Niederlanden bestand die Aufgabe meines Betreuers darin, mich dem aus acht Professoren bestehenden Prüfungsausschuss zu empfehlen, aber er war von der öffentlichen Befragung ausgeschlossen. Am King’s College London zog sich meine Doktorandin mit einem Ausschuss von drei Professoren zu einem „Viva“ hinter verschlossenen Türen zurück, dem ich als Betreuer ebenso wenig beiwohnen durfte wie andere Kollegen oder Familienangehörige. In beiden Fällen gab es eine strikte Trennung der Aufgaben der Betreuung und der Prüfung, auch wenn sich das Format unterschied. Ich halte dies für sinnvoll, da die Doppelrolle als Betreuer*in und Prüfer*in schnell zu Dilemmata führt, bei denen die Betreuung einen Schritt zurücktreten muss, um eine objektive Prüfung zu gewährleisten. Meiner Meinung nach sind die beiden Aufgaben eigentlich unvereinbar.
Es mag eine Zeit gegeben haben, in der sich die Betreuer*innen mit ihren Kandidat*innen anfangs trafen, um das Thema der Studie zu vereinbaren, und erst einige Jahre später wieder zusammenkamen, um zu prüfen, ob die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen eines Doktortitels würdig sind, weil sie einen originellen Beitrag zur Wissenschaft geleistet haben. Heutzutage ist ein grosser Teil der Wissenschaft ein interdisziplinärer und hochgradig kooperativer Prozess, wie die Autorenlisten zeitgenössischer Veröffentlichungen zeigen. Promotionsbetreuer*innen sind nicht selten Mitautor*innen der Publikationen, in denen die Arbeit ihrer Kandidat*innen beschrieben wird: Dies zeugt vom kollaborativen Charakter der Arbeit und weist die Betreuenden als aktiv Beteiligte an diesem Prozess aus. Wie kann dann ein*e Betreuer*in eine Arbeit objektiv prüfen, zu der er/sie selbst beigetragen hat? Ich bin der Meinung, dass dies einen Interessenkonflikt bzw. eine Befangenheit darstellt.
Sowohl die Leitlinien für gute wissenschaftliche Praxis der DFG als auch der Europäische Codex für wissenschaftliche Integrität der ALLEA besagen, dass die Leistungen von Wissenschaftler*innen unabhängig bewertet werden sollten und dass diejenigen, die Bewertungen vornehmen, Befangenheiten offenlegen müssen. Meiner Ansicht nach ist es schwierig zu argumentieren, dass eine Promotionsprüfung, die nach allgemeiner Auffassung ein erster originärer Beitrag des wissenschaftlichen Nachwuchses ist, nicht diesen Objektivitätsgarantien unterworfen werden sollte. Ich habe oft das Argument gehört, dass Doktoranden gerne ihre Betreuer*innen als Prüfer*innen hätten, vielleicht weil sie sich von einer sympathischen Betreuung eine positive Befragung versprechen. Leider setzt auch dies ein falsches Vorbild, denn Günstlingswirtschaft im Rahmen einer Arbeitsbeziehung ist ebenfalls eine Befangenheit. Das Argument, nur die Betreuung sei qualifiziert, die geleistete Arbeit Fachlich zu bewerten lässt eher Zweifel an die wissenschaftlichen Ansätze der Objektivität und Reproduzierbarkeit der Arbeit entstehen. Andere wiederum argumentieren, dass die Trennung von Betreuung und Prüfung eine bürokratisch anspruchsvolle Überarbeitung der Promotionsverordnungen in Deutschland erfordert, da die Betreuer*innen in den Hochschulrichtlinien oder sogar in der Gesetzgebung als Prüfer*innen definiert werden. Ich glaube nicht, dass das Offenlegen der Befangenheit durch gleichzeitige Betreuung und Prüfung die Neufassung dieser Verordnungen erfordert. Das Offenlegen einer Befangenheit und der anschließende Rückzug aus der Prüfung sind sicherlich vereinbar mit den etablierten Prozessen der Promotion. Daher bin ich der festen Überzeugung, dass wir die Regeln, wie wir Wissenschaft betreiben und bewerten, nicht neu schreiben müssen. Die existierenden Richtlinien der Guten wissenschaftlichen Praxis verpflichten Wissenschaftler*innen, Befangenheiten offenzulegen und sich anschließend aus solchen Verfahren zurückzuziehen, wenn diese ihre Fähigkeit beeinträchtigt, objektiv und unparteiisch zu sein. Dies kann bereits zu Beginn einer Promotion in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten werden, um das Entstehen von Unsicherheiten und Konflikten zu verhindern, wenn klar ist, dass die Betreuung sich in einer aktiv partizipativen und kooperativen Rolle in der Forschung versteht.
In einer Zeit, in der das öffentliche Vertrauen in die Wissenschaft schwindet und die Gefahr besteht, dass sie als elitär und intransparent angegriffen wird, scheint es mir äußerst wichtig zu sein, die Grundsätze der Objektivität und Transparenz im Wissenschaftsbetrieb in den Vordergrund zu stellen. Auf diese Weise können wir nicht nur das Vertrauen in die Forschung sichern, sondern die oftmals ausgelasteten Promotionsbetreuer*innen eine Aufgabe abnehmen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs einen großen Gefallen tun, was das psychische Wohlbefinden angeht.
Dr. Hendrik Huthoff ist freiberuflicher Wissenschafts- und Bildungsberater.






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